Am 24.04.2013 beschäftigte sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in seiner 92. Sitzung (nicht öffentlich) u.a. wieder mit dem Thema Schulverpflegung. Nach Informationen, die dem DNSV vorliegen, war man sich weitest gehend einig, das mehr für die hochwertige Schulverpflegung getan werden muss. Besondere Forderungen gab es in Sachen der Ernährungsbildung, so sei das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufzuheben, die Eltern sollten mehr in den Prozess einbezogen werden und man dürfe die Daten zur Verpflegungssituation nicht gesundbeten. Besserverdienende sollten für die Schulverpflegung zahlen, gleichzeitig, müsse man von einer Verlagerung auf Bundesebene warnen, denn Eigeninitiative vor Ort sei gefragt. Dem Antrag “Für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten gewährleisten” (BT-Drucksache 17/11880) wurde nicht zugestimmt.
DNSV / 29.04.2013