Natürlich kann nicht so einfach ein regionaler Anbieter beauftragt werden. Es sind Vergaberegelungen zu beachten, die jedoch Spielräume ermöglichen. Grundsätzlich dürfen keine bestimmten Produkte oder Verfahren oder Marken, Typen, Ursprungsbezeichnungen, Produktionsweisen oder die Herkunft gefordert werden. Daher können eigentlich nur Qualitäten beschrieben und gefordert werden.

Möglichkeit regionale Produkte  in der Leistungsbeschreibung „ein wenig zu verstecken“, wäre über die Formulierung „Verwendung typisch regional vorkommender Produkte“ (aber nicht von Produkten aus der Region!). Dies würde aber auch bedeuten, dass ein Produzent aus einer angrenzenden Region auch ein Angebot abgegeben darf, wenn er z.B. eine typische Apfelsorte anbaut.

Man kann von der Produktneutralität abweichen, wenn das durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist. Dazu würde es einer nachvollziehbaren Dokumentation objektiver und auftragsbezogener Gründe bedürfen. Somit sollte der Bezug auf den pädagogischen Kontext als Ausnahme von der Produktneutralität vergaberechtlich haltbar sein. Das geht vermutlich am „einfachsten“ bei Obst-/Gemüsesorten, da entsprechende Sorten bzw. Produkte sich von anderen unterscheiden und die Verwendung bzw. Aufrechterhaltung der heimischen Artenvielfalt bzw. die Vermittlung solcher Unterschiede auch ein nachgeordnetes Ziel der geforderten Leistung sein kann.

Darüber hinaus ließe sich über den Bezug zur Saisonalität auch in gewissem Maße Regionalität verpacken, denn nicht alle Obst- und Gemüsesorten sind überall zur entsprechenden Zeit wie in Deutschland reif bzw. erhältlich. Im Fall der Saisonalität sollte der Ausschreibung ein Saisonkalender beigefügt werden.

Ansonsten bekommt man regionale Anbieter und damit möglicherweise auch regionale Produkte am ehesten in die Einrichtungen, wenn im Rahmen der Ausschreibung der Auftragswert relativ niedrig ist und damit mehr Freiheit in der Wahl der Vergabeverfahrens besteht, so dass eine Ausschreibung auch für kleinere Anbieter attraktiv ist und der Auftrag überschaubar bleibt.

Im Vergleich zur VOL/A bietet die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession theoretisch etwas mehr „Freiheiten“, da man sich nicht an die VOL/A halten muss, aber empfohlen wird. Generell kann in dem Verfahren den Schulen mehr Mitspracherecht bei der Entscheidung für einen Anbieter eingeräumt werden.

Wenn ausgeübte Praxis so ist, dass die Schulen sich selbst einen Essenanbieter suchen können, dann könnten im Rahmen von Vorgaben/Empfehlungen seitens des Trägers, Hinweise zu relevanten Kriterien an die Schulen gegeben werden.

Beispiele:

„Darüber hinaus sind für die Zubereitung Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung (gemäß EG-Öko-VO) zu bevorzugen. Sie müssen mindestens einen mengenmäßigen Anteil von 50 % am Wareneinsatz  ausmachen. Fleisch und Eier müssen generell ökologisch (gemäß EG-Öko-VO) erzeugt sein. Die Lebensmittel sind im Speiseplan zu kennzeichnen.“

„Um einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Unterstützung von Lehrplaninhalten mit Bezug zur Ernährung und Heimatkunde zu leisten sowie die Kenntnis der unmittelbaren Lebensumwelt zu fördern, sind saisongebundene Lebensmittel mit für Thüringen typischen Obst-, Gemüse- und Kartoffelsorten für die Speisenzubereitung einzusetzen. In den ertragreichen Monaten von Mai bis November sind mindestens 60 % der mengenmäßig verwendeten pflanzlichen Lebensmittel (ausgenommen Getreide) saisongebundene Ware. Orientierung für saisonale Lebensmittel in diesem Sinne sind dem der Leistungsbeschreibung beigefügten Saisonkalender zu entnehmen.“

[Die Einbindung dieser Lebensmittel in den Speiseplan erfolgt regelmäßig, z.B. in Form von Aktionswochen bzw. -tagen (z.B. zu: alten Gemüsesorten, Wintergemüse, Kartoffelwoche, Kürbistage) mehrmals im Quartal (Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter). Dazu sind im Vorfeld Absprachen mit der Schule zu treffen, vor allem mit Hinblick auf die Einbindung in den Unterricht.]

„Es wird ein hoher Frische- und ein geringer Verarbeitungsgrad (s. Tabelle 4 DGE-Standard) der Lebensmittel vorausgesetzt. Kann in den Monaten Dezember bis April keine ausreichende Vielfalt und Abwechslung durch saisonale Lebensmittel sichergestellt werden, können in diesem Fall tiefgekühlte Obst- und Gemüsesorten verwendet werden. Die Verarbeitung von Obst und Gemüse aus Konserven als Alternative ist ausgeschlossen….“